Was passiert bei Insolvenz des Herstellers?
Bei einer Garantielaufzeit von 25 Jahren ist die Insolvenz des Herstellers kein Randfall, sondern ein realistisches Szenario. Von den Anbietern, die vor 15 Jahren Module verkauft haben, existiert ein erheblicher Teil nicht mehr.
Bild: KI-erzeugtDie Garantie ist praktisch wertlos, weil sie ein Anspruch gegen das insolvente Unternehmen ist. Die Gewährleistung gegen den Errichter bleibt bestehen, solange die Frist läuft.
Warum die Garantie entfällt
Sie ist ein vertraglicher Anspruch gegen das Unternehmen. Im Insolvenzverfahren wird sie zur einfachen Forderung, die zur Tabelle angemeldet werden kann und in aller Regel eine Quote im niedrigen einstelligen Prozentbereich erhält. Praktisch bedeutet das: Es gibt keinen Ersatz und keine Reparatur. Auch eine Übernahme der Marke durch ein anderes Unternehmen begründet keine automatische Fortführung der Garantien.
Was bleibt
Die Gewährleistung gegen den Errichter. Sie folgt aus dem Werkvertrag, beträgt bei Arbeiten am Bauwerk 5 Jahre ab Abnahme und ist unabhängig davon, ob der Hersteller noch existiert. Der Errichter schuldet ein mangelfreies Werk, und ein Modul mit Materialfehler ist ein Mangel des Werks. Innerhalb dieser Frist ist die Insolvenz des Herstellers also sein Problem, nicht Ihres.
Was Garantieversicherungen leisten
Einige Hersteller sichern ihre Garantieversprechen über Versicherungen ab. Ob das der Fall ist, steht in den Garantiebedingungen und ist beim Kauf zu prüfen. Solche Absicherungen greifen auch bei Insolvenz, sind aber an Bedingungen geknüpft und decken meist nur das Bauteil, nicht den Einbau. Ein Hinweis auf eine Versicherung ohne Nennung des Versicherers ist wenig wert.
Wie man das Risiko streut
Indem man nicht alles auf eine Marke setzt und indem man beim Kauf auf die Verfügbarkeit gleichwertiger Ersatzmodule achtet. Wichtiger noch: Module sind langlebig und fallen selten aus, die Ausfallraten liegen bei 0,05 bis 0,1 Prozent im Jahr. Der Wechselrichter ist das Bauteil mit dem realistischen Ausfallrisiko, und dort ist ein Herstellerwechsel beim Ersatz problemlos möglich.
Was beim Ersatz zu beachten ist
Ein Ersatzmodul muss elektrisch zum Strang passen: Nennleistung, Leerlaufspannung und Kurzschlussstrom sollten möglichst nah am Original liegen. Ein moderneres Modul mit deutlich anderen Werten bremst den Strang. Deshalb lohnt es sich, bei größeren Anlagen ein bis zwei Ersatzmodule desselben Typs einzulagern; sie kosten wenig und lösen genau dieses Problem.
Zur Einordnung: Zwei eingelagerte Module kosten 200 bis 300 Euro und ersparen im Schadensfall eine Suche nach Auslaufware, die auf Gebrauchtmärkten schnell das Doppelte kostet.
Prüfen Sie beim Kauf, wie lange der Hersteller am Markt ist und ob er eine europäische Niederlassung hat. Beides sagt mehr über die Werthaltigkeit einer 25-Jahres-Garantie als deren Laufzeit.
Ein Hinweis zum Vertrag: Wer beim Kauf ausdrücklich eine Beschaffenheitsvereinbarung über die Leistung nach 25 Jahren trifft, hat neben der Garantie einen vertraglichen Anspruch gegen den Verkäufer. Dieser überlebt die Insolvenz des Herstellers.
Solche Vereinbarungen sind unüblich, aber möglich und kosten nichts außer einem Satz im Angebot. Bei größeren Anlagen lohnt der Versuch.
Und prüfen Sie, ob der Errichter selbst eine Anlagenzusage über 10 Jahre gibt. Manche Betriebe tun das, und ein regionaler Partner ist im Zweifel greifbarer als ein Konzern.
- § 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche beim Werkvertrag (Gesetze im Internet)
- § 443 BGB, Garantie (Gesetze im Internet)