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Photovoltaik · Störung & Schaden

Wie meldet man einen Ertragsausfall der Versicherung?

Der Ertragsausfall ist der Schaden, der neben dem eigentlichen Defekt entsteht, und der am häufigsten unversichert bleibt.

Wie meldet man einen Ertragsausfall der Versicherung?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Mit Schadensdatum, Ursache, Dauer und den Ertragsdaten des Vorjahreszeitraums. Ersetzt wird nur, was vertraglich vereinbart ist, und das ist in der reinen Gebäudedeckung meist nichts.

Was gedeckt ist und was nicht

Die reine Wohngebäudeversicherung ersetzt den Sachschaden an der Anlage, nicht den entgangenen Ertrag. Eine eigenständige Photovoltaikversicherung kann eine Ertragsausfallkomponente enthalten, die je Ausfalltag einen vereinbarten Betrag zahlt, häufig gestaffelt nach Monat. Ob und in welcher Höhe, steht im Vertrag und ist vor dem Schaden zu klären.

Wie die Höhe bestimmt wird

Zwei Verfahren sind verbreitet. Entweder eine Tagespauschale je Kilowatt-Peak, gestaffelt nach Jahreszeit, oder eine Berechnung anhand der tatsächlichen Erträge des Vorjahres im selben Zeitraum. Das zweite Verfahren ist genauer und verlangt die Ertragsdaten. Wer sie nicht hat, bekommt die Pauschale, und die liegt in den Sommermonaten regelmäßig unter dem echten Verlust.

Was in die Meldung gehört

Datum und Uhrzeit des Ausfalls, die Ursache, soweit bekannt, der Zeitpunkt der Meldung an den Errichter, der Zeitpunkt der Reparatur und die Ertragsdaten des Vorjahreszeitraums. Dazu Fotos und das Fehlerprotokoll des Wechselrichters. Diese Unterlagen entscheiden über die Höhe, nicht über den Grund.

Die Obliegenheit zur Schadensminderung

Der Versicherungsnehmer muss den Schaden gering halten. Konkret heißt das: den Ausfall zeitnah melden, den Errichter beauftragen und eine schnelle Reparatur nicht verzögern. Wer 6 Wochen wartet, weil der Sommer ohnehin gut lief, riskiert eine Kürzung. Die Dokumentation der eigenen Schritte ist deshalb Teil der Meldung.

Der typische Umfang

Bei einer Anlage mit 10 Kilowatt-Peak gehen im Juni rund 40 Kilowattstunden je Tag verloren, im Dezember 5 bis 10. Bei 4 Wochen Ausfall im Sommer sind das etwa 1.100 Kilowattstunden, bewertet mit einem Mischsatz von 20 Cent also 220 Euro. Bei größeren gewerblichen Anlagen wird daraus schnell ein vierstelliger Betrag, und dort lohnt die Deckung fast immer.

Zur Einordnung des Beitrags: Eine Ertragsausfalldeckung kostet häufig nur wenige Euro Aufpreis im Jahr, weil das Risiko begrenzt ist. Sie fehlt trotzdem in vielen Verträgen, weil niemand danach gefragt hat.

Prüfen Sie die Police auf diesen Punkt und auf die Wartezeit: Viele Verträge zahlen erst ab einer Ausfalldauer von mehreren Tagen, und kurze Störungen bleiben ohnehin außen vor.

Ein Punkt zur Beweisführung: Ohne aufgezeichnete Ertragsdaten lässt sich der Ausfall nicht beziffern. Das Monitoringportal liefert sie, aber nur, solange der Vertrag mit dem Betreiber läuft und die Daten dort gespeichert bleiben.

Exportieren Sie deshalb einmal im Jahr die Monatswerte. Diese Datei ist im Schadensfall der Unterschied zwischen einer pauschalen und einer tatsächlichen Erstattung.

Und melden Sie den Schaden auch dann, wenn die Deckung unklar ist. Die Meldung wahrt die Frist, und die Prüfung übernimmt der Versicherer.

Halten Sie zuletzt fest, wann der Errichter beauftragt wurde und wann er kam. Verzögerungen auf seiner Seite gehen nicht zulasten des Versicherungsnehmers, müssen aber belegt sein. Bei 10 Kilowatt-Peak sind das im Juli rund 40 Kilowattstunden am Tag.

Quellen
  1. Statistisches Bundesamt
  2. § 280 BGB, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (Gesetze im Internet)
Stand: 2026-08-15. Rechtsstand Deutschland, keine Rechtsberatung im Einzelfall.