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Photovoltaik · Störung & Schaden

Zahlt die Versicherung bei Sturmschäden an der Anlage?

Sturm ist die am häufigsten versicherte und am seltensten strittige Gefahr. Streit entsteht fast immer über die Frage, ob die Anlage überhaupt gemeldet war.

Zahlt die Versicherung bei Sturmschäden an der Anlage?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Ja, wenn die Anlage versichert ist und der Sturm die vereinbarte Stärke erreicht hat, üblich Windstärke 8. Entscheidend sind die Anzeige der Anlage und der Nachweis der Wetterlage.

Die Voraussetzungen

Versichert ist Sturm in der Regel ab Windstärke 8, also ab etwa 62 Kilometern je Stunde. Der Nachweis erfolgt über Daten des Wetterdienstes für den Schadensort, die Versicherer selbst abfragen. Zusätzlich muss die Anlage vom Vertrag erfasst sein, entweder über einen Zuschlag zur Gebäudeversicherung oder über eine eigene Police. Eine nicht angezeigte Anlage ist der häufigste Ablehnungsgrund.

Was ersetzt wird

Der Schaden an der Anlage, also Module, Unterkonstruktion und gegebenenfalls Wechselrichter, sowie Folgeschäden am Gebäude, etwa eine beschädigte Dachhaut. Ob auch der Ertragsausfall ersetzt wird, hängt vom Vertrag ab und ist in der reinen Gebäudedeckung meist nicht enthalten. Bei 4 Wochen Ausfall im Sommer geht es bei 10 Kilowatt-Peak um rund 1.100 Kilowattstunden.

Der Nachweis der Verankerung

Versicherer prüfen bei größeren Schäden, ob die Anlage fachgerecht befestigt war. Grundlage sind die Herstellervorgaben zur Unterkonstruktion und die Windlastannahmen für den Standort. Wer die Montagedokumentation und das Abnahmeprotokoll vorlegen kann, ist auf der sicheren Seite. Fehlen diese Unterlagen, wird die Frage zur Beweislast des Betreibers.

Was Sie sofort tun sollten

Fotografieren, bevor etwas bewegt wird, und zwar Übersicht und Details. Den Schaden unverzüglich melden. Weitere Schäden abwenden, etwa lose Module sichern lassen, aber nicht selbst aufs Dach steigen. Und die Anlage abschalten lassen, wenn Kabel sichtbar beschädigt sind, weil dort mehrere hundert Volt Gleichspannung anliegen.

Die häufigsten Sturmschäden

Gelöste Endklemmen an der äußeren Modulreihe, weil dort die Sogkräfte am größten sind. Verschobene Module bei zu geringem Anzugsmoment der Klemmen. Abgehobene Randbereiche auf Flachdächern bei zu geringer Ballastierung. Und Schäden durch Fremdkörper, etwa Dachziegel vom Nachbargebäude.

Zur Einordnung: Der Austausch eines Moduls kostet mit Gerüst 200 bis 400 Euro, die Reparatur einer verformten Unterkonstruktion 500 bis 2.000 Euro, ein größerer Dachschaden deutlich mehr.

Prüfen Sie nach jedem schweren Sturm die Anlage vom Boden aus mit einem Fernglas. Verschobene Module und offene Klemmen sind so erkennbar, und ein früh gemeldeter Schaden ist einfacher zuzuordnen als einer, der Monate später auffällt.

Ein Punkt zur Beweissicherung: Wetterdaten für den Schadenstag lassen sich beim Wetterdienst abrufen, teils kostenpflichtig. Bei einem Schaden im vierstelligen Bereich lohnt sich das, wenn der Versicherer die Windstärke bezweifelt.

Und prüfen Sie das Anzugsmoment der Klemmen nach einem Sturm. Es steht in der Montageanleitung und wird bei einer Nachkontrolle geprüft; gelockerte Klemmen sind der Vorbote des nächsten Schadens. Halten Sie außerdem die Montageanleitung der Unterkonstruktion bereit. Sie enthält die zulässigen Windlastzonen und ist im Streitfall der Nachweis, dass fachgerecht montiert wurde. Ohne dieses Dokument argumentiert der Betreiber ohne Grundlage. Fotografieren Sie die Anlage einmal im Neuzustand vollständig. Diese Bilder sind später der einfachste Nachweis dafür, wie sie vor dem Schaden aussah.

Quellen
  1. § 280 BGB, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (Gesetze im Internet)
  2. Statistisches Bundesamt
Stand: 2026-08-15. Rechtsstand Deutschland, keine Rechtsberatung im Einzelfall.