Wie lange gilt Gewährleistung und wie lange Garantie bei Photovoltaik?
Zwei Fristen laufen nebeneinander, und sie richten sich gegen verschiedene Adressaten. Wer das verwechselt, schreibt an den Falschen und verliert Zeit.
Bild: KI-erzeugtGewährleistung gegenüber dem Errichter meist 5 Jahre, weil die Anlage als Arbeit am Bauwerk gilt. Herstellergarantien laufen häufig 12 bis 25 Jahre, decken aber nur das Bauteil, nicht den Einbau.
Die Gewährleistung gegen den Errichter
Sie folgt aus dem Werkvertrag und richtet sich gegen den Betrieb, der die Anlage errichtet hat. Bei Arbeiten an einem Bauwerk beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Abnahme. Eine Dachanlage wird regelmäßig so eingeordnet, weil sie fest verbunden ist und der Gebäudesubstanz dient. Umfasst sind Planung, Montage, Verkabelung, Abdichtung und die Funktion der Anlage insgesamt. Genau deshalb ist das Abnahmeprotokoll mit Datum so wichtig.
Die Garantien der Hersteller
Sie sind freiwillige Versprechen und stehen neben der Gewährleistung. Bei Modulen sind zwei Arten üblich: eine Produktgarantie von 12 bis 25 Jahren auf Material und Verarbeitung und eine Leistungsgarantie, die zusichert, dass das Modul nach 25 Jahren noch einen bestimmten Anteil seiner Nennleistung liefert, häufig 80 bis 87 Prozent. Wechselrichter tragen meist 5 bis 10 Jahre, oft gegen Aufpreis verlängerbar auf 20 Jahre.
Was Garantien regelmäßig nicht enthalten
Die Kosten für Aus- und Einbau, das Gerüst, die Fehlersuche und den Ertragsausfall. Bei einem Modultausch auf einem Steildach kostet allein das Gerüst 600 bis 1.500 Euro, und diese Position trägt fast nie der Hersteller. Deshalb ist eine Garantie mit Kostenübernahme für Aus- und Einbau deutlich mehr wert als eine mit zwei Jahren mehr Laufzeit. Diese Angabe steht in den Garantiebedingungen, nicht im Prospekt.
Das Insolvenzrisiko
Eine Garantie ist nur so viel wert wie der Hersteller dahinter. Von den Anbietern, die vor 15 Jahren Module verkauft haben, existiert ein erheblicher Teil nicht mehr. Bei einer Laufzeit von 25 Jahren ist das ein reales Risiko, gegen das sich nur schwer absichern lässt. Die Gewährleistung gegen den Errichter hilft in diesem Fall weiter, allerdings nur innerhalb der 5 Jahre.
Wie man einen Garantiefall abwickelt
Erst dokumentieren: Fehlerbild, Datum, Seriennummer, Ertragsdaten aus dem Portal, Fotos. Dann den Errichter einschalten, denn er ist der Vertragspartner und kennt den Weg zum Hersteller. Frist setzen, schriftlich. Nichts selbst tauschen, bevor der Fall anerkannt ist, denn ein ausgebautes Teil ohne Begutachtung beendet die Beweisführung. Bei einem Wechselrichterausfall im Sommer lohnt gleichwohl eine schnelle Ersatzlösung, weil jeder Monat Stillstand bei 10 kWp rund 1.000 kWh kostet.
Die ausdrückliche Angabe, welche Garantien mit welcher Laufzeit gelten, ob Aus- und Einbau eingeschlossen sind und wer im Garantiefall die Abwicklung übernimmt. Ein Betrieb, der die Abwicklung zusagt, ist mehr wert als einer, der nur die Bedingungen beilegt.
Notieren Sie das Abnahmedatum an einer Stelle, die Sie in 5 Jahren wiederfinden. Es ist die einzige Zahl, aus der sich der Ablauf der Gewährleistung ergibt, und sie steht auf keinem Bauteil.
Prüfen Sie außerdem, ob eine verlängerte Wechselrichtergarantie angeboten wird und was sie kostet. Bei 200 bis 500 Euro für 10 zusätzliche Jahre steht sie einem Tausch für 1.200 bis 2.500 Euro gegenüber, und der wird bei einer Laufzeit von 20 Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit fällig.
- § 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche beim Werkvertrag (Gesetze im Internet)
- § 443 BGB, Garantie (Gesetze im Internet)