Wie wickelt man einen Garantiefall ab?
Ein Garantiefall scheitert selten am Recht und häufig an der Dokumentation. Wer die Reihenfolge kennt, erledigt ihn in Wochen statt in Monaten.
Bild: KI-erzeugtÜber den Errichter, nicht direkt beim Hersteller. Nötig sind Fehlerbild, Seriennummer, Ertragsdaten und Fotos. Ohne diese vier Angaben wird kein Fall anerkannt.
Die Reihenfolge
Zuerst der Errichter, denn er ist Vertragspartner und kennt den Weg zum Hersteller. Innerhalb der Gewährleistungsfrist von 5 Jahren ist er ohnehin der richtige Adressat, weil sein Anspruch weiter reicht als jede Garantie: Er umfasst Aus- und Einbau, Gerüst und Fehlersuche. Erst nach Ablauf dieser Frist wird die Herstellergarantie zum Hauptweg, und auch dann meldet der Errichter üblicherweise für den Kunden.
Was dokumentiert werden muss
Das Fehlerbild mit Datum und Uhrzeit. Die Seriennummer des betroffenen Bauteils, bei Modulen am Rahmen oder auf der Rückseite, bei Wechselrichtern auf dem Typenschild. Ertragsdaten aus dem Portal, die den Verlust belegen, am besten im Vergleich zum Vorjahr. Und Fotos vom eingebauten Zustand, bevor etwas ausgebaut wird. Diese vier Angaben sind die Mindestanforderung praktisch jedes Herstellers.
Was Garantien typischerweise ausschließen
Aus- und Einbaukosten, Gerüst, Anfahrt, Fehlersuche und Ertragsausfall. Bei einem Modultausch auf einem Steildach machen diese Positionen 400 bis 900 Euro aus, während das Modul selbst vielleicht 120 Euro kostet. Wer beim Kauf auf eine Garantie mit Kostenübernahme achtet, hat im Ernstfall mehr davon als von zwei Jahren mehr Laufzeit.
Wie man Fristen wahrt
Schriftlich melden, mit Datum, und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen, üblich sind 14 Tage. Nichts selbst reparieren und nichts ausbauen lassen, bevor der Fall anerkannt ist, weil damit der Beweis verloren geht. Bei einem Ausfall im Sommer lohnt trotzdem eine schnelle Ersatzlösung, etwa ein Leihwechselrichter; das sollte vorher schriftlich abgestimmt werden.
Wenn der Errichter nicht reagiert
Nach fruchtlosem Fristablauf kommen Selbstvornahme auf seine Kosten, Minderung oder Rücktritt in Betracht. In der Praxis wirkt zunächst eine Mahnung mit Nachfrist und der Ankündigung, den Mangel anderweitig beseitigen zu lassen. Existiert der Betrieb nicht mehr, bleibt nur die Herstellergarantie, und dann ist die Dokumentation umso wichtiger.
Zur Einordnung der Dauer: Ein anerkannter Modulfall dauert von der Meldung bis zum Austausch typischerweise 4 bis 12 Wochen, ein Wechselrichterfall oft schneller, weil Geräte auf Lager liegen.
Legen Sie deshalb einen Ordner an, in dem Rechnung, Abnahmeprotokoll, Datenblätter, Garantiebedingungen und Seriennummern zusammenliegen. Er ist im Garantiefall das Erste, wonach gefragt wird.
Ein Punkt zur Beweissicherung: Lassen Sie das ausgebaute Bauteil nicht entsorgen, bevor der Fall abgeschlossen ist. Hersteller verlangen es häufig zur Prüfung zurück, und ohne das Teil wird der Anspruch abgelehnt.
Und halten Sie die Ertragsdaten des Vorjahres bereit. Sie sind der einzige Beleg dafür, wie viel Leistung tatsächlich verloren geht, und Hersteller rechnen den Schaden anhand dieser Zahlen.
Ein Hinweis zur Frist: Garantien verlangen häufig eine Meldung binnen weniger Wochen nach Entdeckung. Wer monatelang wartet, riskiert den Anspruch, obwohl die Laufzeit noch nicht abgelaufen ist. Ein Foto vom Ausbau mit sichtbarer Seriennummer schließt die Lücke.
- § 443 BGB, Garantie (Gesetze im Internet)
- § 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche beim Werkvertrag (Gesetze im Internet)