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Photovoltaik · Recht & Pflicht

Muss die Anlage der Gebäudeversicherung gemeldet werden?

Die Anzeige kostet ein Telefonat und entscheidet im Schadensfall über einen fünfstelligen Betrag. Sie wird trotzdem regelmäßig vergessen, weil sie in keinem Ablaufplan des Installateurs steht.

Muss die Anlage der Gebäudeversicherung gemeldet werden?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Ja. Eine Photovoltaikanlage erhöht Wert und Risiko des Gebäudes und ist deshalb anzuzeigen. Ohne Meldung droht im Schadensfall eine Kürzung oder der Verlust des Schutzes.

Warum die Meldung nötig ist

Der Versicherungsvertrag beruht auf den Angaben zum versicherten Gebäude. Eine fest verbaute Anlage auf dem Dach verändert sowohl den Wiederaufbauwert als auch das Risikoprofil, etwa durch zusätzliche Brandlasten und durch die Angriffsfläche bei Sturm. Eine Erhöhung der Gefahr ist dem Versicherer anzuzeigen. Unterbleibt das, kann er die Leistung kürzen oder bei grober Verletzung ganz verweigern, und zwar auch für Schäden, die mit der Anlage nichts zu tun haben.

Wie versichert wird

Zwei Wege sind verbreitet. Erstens die Einbeziehung in die bestehende Wohngebäudeversicherung gegen einen Beitragszuschlag, häufig 20 bis 80 Euro im Jahr. Zweitens eine eigenständige Photovoltaikversicherung, die zusätzlich Elektronikschäden, Diebstahl, Tierverbiss und Ertragsausfall abdecken kann; sie kostet meist 60 bis 150 Euro im Jahr für eine Anlage mit 10 kWp. Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Umfang ab, nicht vom Preis allein.

Was typischerweise nicht gedeckt ist

In der reinen Gebäudeversicherung fehlen häufig Schäden durch Marderverbiss, durch Überspannung nach einem entfernten Blitzeinschlag, durch Bedienungsfehler und durch Konstruktionsfehler. Ebenso ist der Ertragsausfall nach einem Schaden selten enthalten. Bei einer Anlage mit 10 kWp und rund 9.500 kWh Jahresertrag entspricht ein Ausfall von 3 Monaten im Sommer einem Verlust von rund 800 Euro. Ob das versichert sein soll, ist eine bewusste Entscheidung.

Der Punkt Überspannung

Ein direkter Blitzeinschlag ist selten, eine Überspannung durch einen Einschlag in der Umgebung nicht. Sie zerstört bevorzugt Wechselrichter und Kommunikationstechnik. Ein Überspannungsschutz auf der Gleich- und der Wechselstromseite kostet bei der Errichtung wenige hundert Euro und ist bei vielen Versicherern Voraussetzung für den Schutz. Fragen Sie nach, ob er verbaut ist; im Angebot steht er oft als Position, die zur Preisdrückung entfällt.

Was Sie melden sollten

Vier Angaben: Datum der Inbetriebnahme, installierte Leistung in kWp, Investitionssumme und ob ein Speicher verbaut ist. Lassen Sie sich die Aufnahme schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung gehört in denselben Ordner wie das Abnahmeprotokoll, denn beide werden im Schadensfall zusammen gebraucht.

Denken Sie an die Haftpflicht: Löst sich ein Modul und beschädigt ein fremdes Fahrzeug, greift die private Haftpflicht nicht in jedem Fall. Viele Verträge decken Anlagen bis zu einer bestimmten Größe mit ab, größere brauchen eine eigene Betreiberhaftpflicht. Auch das ist ein Anruf, keine Verhandlung.

Ein zweiter Punkt betrifft den Mietfall. Wer eine Anlage auf einem vermieteten Haus betreibt, braucht eine eigene Betreiberhaftpflicht, weil die private Haftpflicht Risiken aus einer Erwerbstätigkeit ausschließt. Die Prämie liegt bei kleinen Anlagen meist unter 100 Euro im Jahr. Ohne sie steht der Eigentümer bei einem Personenschaden persönlich ein, und das ist das einzige Risiko dieser ganzen Aufstellung, das nicht nach oben begrenzt ist.

Prüfen Sie außerdem, ob die Versicherungssumme des Gebäudes angepasst wurde. Eine Anlage für 20.000 Euro erhöht den Wiederaufbauwert, und eine zu niedrige Summe führt im Totalschaden zur anteiligen Kürzung des gesamten Schadens, nicht nur des Anlagenanteils.

Quellen
  1. § 280 BGB, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (Gesetze im Internet)
  2. Statistisches Bundesamt
Stand: 2026-08-15. Rechtsstand Deutschland, keine Rechtsberatung im Einzelfall.