de.gmbhPhotovoltaik
Photovoltaik · Recht & Pflicht

Was gehört zur Abnahme einer Photovoltaikanlage?

Die Abnahme wird oft nebenbei erledigt, mit einer Unterschrift auf dem Lieferschein. Sie ist aber der Zeitpunkt, an dem sich die Rechtslage vollständig dreht.

Was gehört zur Abnahme einer Photovoltaikanlage?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Eine Funktionsprüfung, die Übergabe der Dokumentation und ein Protokoll mit Datum. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren, und die Beweislast geht auf den Betreiber über.

Was die Abnahme rechtlich bewirkt

Mit ihr erklärt der Besteller das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß. Drei Folgen treten ein: Die Vergütung wird fällig, die Gefahr geht über, und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt zu laufen. Bei Arbeiten an einem Bauwerk beträgt sie 5 Jahre, und eine fest mit dem Dach verbundene Anlage wird regelmäßig so behandelt. Ebenso wichtig: Vor der Abnahme muss der Unternehmer beweisen, dass sein Werk mangelfrei ist, danach muss der Besteller den Mangel beweisen.

Was vor der Unterschrift geprüft wird

Fünf Punkte, die sich in einer Stunde erledigen lassen. Erstens die Anzahl und der Typ der Module gegen das Angebot, ablesbar an den Typenschildern und an der Dokumentation. Zweitens der Wechselrichter mit Seriennummer. Drittens die tatsächliche Leistung im Betrieb bei gutem Wetter, verglichen mit dem erwarteten Wert. Viertens die Dachdurchdringungen von innen, soweit zugänglich. Fünftens die Beschriftung und Absicherung im Zählerschrank.

Die Dokumentation, die zu übergeben ist

Anlagendokumentation mit Strangplan, Datenblätter von Modulen und Wechselrichter, Inbetriebnahmeprotokoll, Prüfprotokoll der elektrischen Anlage, Konformitätserklärungen, Garantiebedingungen und die Zugangsdaten zum Überwachungsportal. Ohne diese Unterlagen ist eine spätere Fehlersuche teuer, weil jeder neue Betrieb bei null anfängt. Bei einem Hausverkauf verlangt der Käufer genau diesen Ordner, und sein Fehlen drückt den Preis.

Der Vorbehalt bei bekannten Mängeln

Wer abnimmt, obwohl er einen Mangel kennt, verliert Rechte, wenn er sich diese nicht vorbehält. Ein Satz im Protokoll genügt: Abnahme unter Vorbehalt wegen und dann die konkrete Beanstandung, etwa eine fehlende Abdichtung an zwei Dachhaken. Zusätzlich sollte ein Teil der Vergütung einbehalten werden, üblich sind 5 bis 10 Prozent, bis der Mangel behoben ist. Diese Sicherheit ist das wirksamste Druckmittel, das der Besteller hat.

Was die Leistungsmessung leisten kann

Eine Momentaufnahme bei voller Sonne zeigt, ob die Anlage grundsätzlich arbeitet, nicht ob sie ihren Sollwert erreicht. Aussagekräftig wird es erst über mehrere Wochen im Vergleich zum erwarteten spezifischen Ertrag von grob 900 bis 1.100 kWh je kWp und Jahr. Deshalb ist die Vereinbarung sinnvoll, dass die Anlagenleistung nach 6 bis 12 Monaten überprüft wird und Abweichungen von mehr als 10 Prozent nachgebessert werden.

Bewahren Sie das Protokoll mit dem Datum an sicherer Stelle auf. Es ist das einzige Papier, aus dem sich der Beginn der 5-Jahres-Frist ergibt, und ohne dieses Datum beginnt jede spätere Auseinandersetzung mit einer Diskussion darüber, wann die Anlage eigentlich übergeben wurde.

Ein zweiter Punkt betrifft die Teilabnahme. Wird die Anlage vor dem Zählerwechsel fertig, kann sie noch nicht einspeisen, und eine Leistungsprüfung ist nur eingeschränkt möglich. Sinnvoll ist dann eine Abnahme unter Vorbehalt der Ertragsprüfung, mit einem Einbehalt bis zur ersten vollständigen Abrechnung. Sonst läuft die Gewährleistungsfrist bereits, während noch niemand weiß, ob die Anlage ihren Sollwert erreicht.

Quellen
  1. § 640 BGB, Abnahme (Gesetze im Internet)
  2. § 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche beim Werkvertrag (Gesetze im Internet)
Stand: 2026-08-15. Rechtsstand Deutschland, keine Rechtsberatung im Einzelfall.