Darf jeder Betrieb eine Photovoltaikanlage anschließen?
Zwischen Dachmontage und elektrischem Anschluss verläuft eine klare Grenze. Sie entscheidet darüber, wer haftet und ob die Anlage überhaupt ans Netz darf.
Bild: KI-erzeugtNein. Den elektrischen Anschluss darf nur ein im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragener Betrieb ausführen. Die Montage auf dem Dach selbst ist davon nicht erfasst.
Die Eintragung als Voraussetzung
Arbeiten hinter dem Hausanschluss dürfen nur von Betrieben ausgeführt werden, die in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind. Diese Eintragung setzt fachliche Voraussetzungen und eine verantwortliche Fachkraft voraus. Sie gilt netzweit anerkannt, sodass ein eingetragener Betrieb auch in anderen Netzgebieten arbeiten kann. Der Netzbetreiber akzeptiert eine Inbetriebsetzungsanzeige nur von einem solchen Betrieb, und ohne diese Anzeige bleibt der Zähler ungetauscht.
Was ohne Eintragung möglich ist
Die mechanische Montage, also Dachhaken, Schienen und Module, ist keine Arbeit an der elektrischen Anlage. Sie darf von Dachdeckern, Zimmerern oder Solarteuren ohne Elektroeintragung ausgeführt werden. Auch die Verbindung der Module untereinander über Steckverbinder wird verbreitet so gehandhabt, ist aber bereits eine Grenzfrage. Der Anschluss des Wechselrichters an den Hausstromkreis und alle Arbeiten im Zählerschrank sind es eindeutig nicht.
Was das für Eigenleistung heißt
Wer selbst montieren will, kann das für den mechanischen Teil tun, muss dann aber einen eingetragenen Betrieb für den Anschluss finden. Viele Betriebe lehnen das ab, weil sie für eine Montage einstehen sollen, die sie nicht ausgeführt haben. Wer diesen Weg gehen will, sollte die Zusage vor dem Kauf der Module einholen, schriftlich, mit einer klaren Trennung der Verantwortungsbereiche.
Die Folgen bei fehlender Eintragung
Der Netzbetreiber kann die Inbetriebsetzung verweigern. Der Versicherungsschutz kann bei einem Brand strittig werden, weil eine nicht fachgerecht errichtete Anlage als Gefahrerhöhung gewertet wird. Und Gewährleistungsansprüche gegen den Ausführenden laufen ins Leere, wenn dieser gar nicht befugt war. Die Ersparnis von wenigen hundert Euro steht damit einem Risiko im fünfstelligen Bereich gegenüber.
Woran man einen geeigneten Betrieb erkennt
Vier Fragen genügen. Ist der Betrieb im Installateurverzeichnis eingetragen, und bei welchem Netzbetreiber? Führt er die Anmeldung beim Netzbetreiber selbst durch? Übernimmt er die Inbetriebsetzungsanzeige? Und wer erstellt das Prüfprotokoll der elektrischen Anlage? Ein Betrieb, der alle vier Fragen ohne Umschweife beantwortet, deckt den kritischen Teil ab.
Ebenfalls wichtig: Die Dacharbeiten berühren die Dachdichtheit. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die Durchdringungen fachgerecht abgedichtet sind und dass dafür eine Gewährleistung übernommen wird. Ein undichtes Dach ist der teuerste Folgeschaden einer Anlage, und er zeigt sich oft erst nach dem ersten Starkregen im Herbst.
Ein zweiter Punkt betrifft die Reihenfolge auf der Baustelle. Erst wird das Gerüst gestellt, dann die Dachhaken gesetzt, dann die Schienen, dann die Module, zuletzt die Elektrik. Zwischen Modulmontage und elektrischem Anschluss liegen je nach Betrieb 1 bis 3 Wochen, und in dieser Zeit liegen unter Spannung stehende Leitungen auf dem Dach. Sie gehören ordentlich abgeschlossen und gekennzeichnet, denn ein Modulstrang liefert auch ohne Wechselrichter mehrere hundert Volt Gleichspannung.
Fragen Sie deshalb, wer in dieser Zwischenzeit verantwortlich ist. Das ist keine Förmlichkeit: Ein Gleichspannungsstrang ist die gefährlichste Baustelle am ganzen Vorhaben. Zur Einordnung: Ein Strang aus 20 Modulen liefert je nach Typ 700 bis 900 Volt Leerlaufspannung und 10 bis 14 Ampere. Diese Werte liegen weit über allem, was im Haushalt sonst vorkommt, und sie stehen ab dem ersten Sonnenstrahl an.
- § 8 EnWG, Netzanschluss (Gesetze im Internet)
- VDE, Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik