Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Steckersolargeräte sind bewusst vereinfacht worden. Was geblieben ist, sind eine Meldung und zwei Zahlen, die über die Einordnung entscheiden.
Bild: KI-erzeugtJa, aber nur im Marktstammdatenregister und mit wenigen Angaben. Die frühere Anmeldung beim Netzbetreiber ist für Geräte bis 800 Watt Wechselrichterleistung entfallen.
Die beiden Grenzwerte
Ein Steckersolargerät im vereinfachten Verfahren darf höchstens 800 Watt Wechselrichterleistung abgeben, die installierte Modulleistung darf 2.000 Watt nicht überschreiten. Beide Werte müssen eingehalten sein. Wer 2.400 Watt Module anschließt, hat keine vereinfachte Anlage mehr, auch wenn der Wechselrichter bei 800 Watt begrenzt ist. Dann gelten die vollen Pflichten einer regulären Anlage, einschließlich Anmeldung beim Netzbetreiber und Eintragung durch einen Fachbetrieb.
Was die Meldung umfasst
Im Marktstammdatenregister werden Betreiber, Standort, Leistung und Inbetriebnahmedatum eingetragen. Das dauert etwa 10 Minuten und ist kostenlos. Der Netzbetreiber erhält die Daten automatisch, eine eigene Anmeldung dort entfällt. Wer sie dennoch versendet, tut nichts Falsches, es ist nur überflüssig. Ohne Registrierung droht ein Bußgeld, und der Versicherungsschutz kann bei einem Schaden strittig werden.
Der Zähler
Ein alter Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre kann rückwärts laufen. Übergangsweise ist das hinzunehmen, der Netzbetreiber tauscht den Zähler dann ohnehin gegen einen mit Rücklaufsperre oder gegen einen Zweirichtungszähler. Der Wechsel ist für den Betreiber kostenfrei. Wichtig: Rückwärts laufender Zähler bedeutet keine Vergütung, sondern nur, dass die eingespeiste Energie den Bezug mindert; nach dem Tausch entfällt dieser Effekt.
Anschluss und Steckdose
Der Anschluss über eine gewöhnliche Schutzkontaktsteckdose ist zulässig, sofern der Stromkreis dafür geeignet ist. Eine spezielle Einspeisesteckdose ist nicht vorgeschrieben, wird aber von manchen Fachleuten empfohlen. Nicht zulässig ist der Anschluss über Mehrfachsteckdosen oder Verlängerungen mit Kabeltrommeln. Wer unsicher ist, lässt den Stromkreis prüfen; das kostet in der Regel unter 100 Euro und klärt zugleich, ob eine Leitung mehrere Geräte trägt.
Mietwohnung und Eigentümergemeinschaft
Seit der Gesetzesänderung ist die Anbringung eines Steckersolargeräts eine privilegierte Maßnahme. Mieter haben einen Anspruch auf Zustimmung, Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Gestattung der baulichen Veränderung. Über das Wie darf weiterhin entschieden werden, also über Befestigung, Optik und Sicherheit, nicht über das Ob. Die Kosten trägt derjenige, der das Gerät anbringt.
Drei Punkte vor dem Kauf: die Wechselrichterleistung in Watt, die Modulleistung in Watt und die Frage, ob die Halterung für den vorgesehenen Ort zugelassen ist. Bei Anbringung an der Außenseite eines Balkons kommt die Absturzsicherung hinzu, und dafür ist der Betreiber verantwortlich, nicht der Verkäufer.
Ein Gerät mit 800 Watt liefert an einem guten Südbalkon in Deutschland grob 550 bis 750 kWh im Jahr. Bei 35 Cent je kWh sind das rund 190 bis 260 Euro, und daraus ergibt sich die Amortisation von häufig 3 bis 5 Jahren.
Ein häufiger Irrtum betrifft die Vergütung: Für eingespeisten Überschuss aus einem Steckersolargerät gibt es in der Praxis kein Geld, weil die Anmeldung als Einspeiser den Aufwand nicht lohnt. Der Nutzen entsteht ausschließlich aus dem selbst verbrauchten Strom. Deshalb rechnet sich das Gerät genau dann, wenn tagsüber eine Grundlast von 150 bis 300 Watt läuft, etwa durch Kühlschrank, Router und Server.
- Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV, Gesetze im Internet)
- § 8 EEG, Anschluss (Gesetze im Internet)