Wie berechnet sich die Höhe der Einspeisevergütung?
Die Vergütung wird häufig als eine Zahl genannt. Tatsächlich ist sie das Ergebnis von drei Regeln, und wer sie kennt, kann den eigenen Satz selbst bestimmen.
Bild: KI-erzeugtAus dem anzulegenden Wert für den Monat der Inbetriebnahme, gestaffelt nach Anlagengröße. Er sinkt regelmäßig durch die Degression und bleibt danach für 20 Jahre fest.
Die Staffelung nach Größe
Der anzulegende Wert ist nach Leistungsstufen gestaffelt. Für die ersten Kilowatt gilt ein höherer Satz, für die darüber liegenden ein niedrigerer. Bei einer Anlage mit 15 Kilowatt-Peak wird also nicht der niedrigere Satz auf alles angewendet, sondern anteilig gerechnet. Das Ergebnis ist ein Mischsatz, der zwischen den beiden Stufenwerten liegt. Wer eine Anlage knapp über einer Stufengrenze plant, sollte diesen Effekt kennen, er ist aber deutlich kleiner als der Nutzen zusätzlicher Leistung.
Die Degression
Die Sätze sinken in regelmäßigen Abständen um einen festgelegten Prozentsatz. Maßgeblich ist der Monat der Inbetriebnahme: Wer im Januar ans Netz geht, bekommt den Januarwert, wer im Juli startet, den Juliwert. Einmal festgelegt, bleibt der Satz für das Inbetriebnahmejahr und die folgenden 20 Kalenderjahre unverändert. Eine Anlage von 2013 erhält also bis heute ihren damaligen Satz, der ein Mehrfaches des heutigen betragen kann.
Volleinspeisung und Überschuss
Für Anlagen, die den gesamten Strom einspeisen, gilt ein höherer anzulegender Wert als für Überschussanlagen. Die Zuordnung erfolgt jahresweise und muss dem Netzbetreiber vor Jahresbeginn mitgeteilt werden. Der höhere Satz gleicht den Verzicht auf Eigenverbrauch jedoch selten aus, weil der Bezugspreis deutlich über beiden Sätzen liegt.
Was den Anspruch mindern kann
Eine fehlende Registrierung im Marktstammdatenregister, Verstöße gegen technische Vorgaben und Stunden mit negativen Börsenpreisen. Der letzte Punkt betrifft Neuanlagen zunehmend: An sonnigen Wochenenden im Frühjahr treten solche Stunden gehäuft auf. Der Förderzeitraum verlängert sich dafür entsprechend.
Was nach 20 Jahren passiert
Die Förderung endet, die Anlage läuft weiter. Für den Strom gibt es dann eine Anschlussvergütung zum Marktwert abzüglich einer Vermarktungspauschale, oder der Betreiber wechselt in die sonstige Direktvermarktung. Wirtschaftlich sinnvoll ist ab diesem Zeitpunkt vor allem, den Eigenverbrauch zu erhöhen, etwa durch einen Speicher oder eine Wärmepumpe.
Zur Einordnung: Bei 7.000 Kilowattstunden Einspeisung macht ein Unterschied von 1 Cent im Satz 70 Euro im Jahr und über 20 Jahre 1.400 Euro aus.
Prüfen Sie den auf Ihrer Abrechnung ausgewiesenen Satz einmal gegen den Wert für Ihren Inbetriebnahmemonat. Abweichungen kommen vor und werden auf Nachfrage korrigiert.
Ein Hinweis zum Inbetriebnahmedatum: Maßgeblich ist der Tag, an dem die Anlage erstmals Strom erzeugt hat, nicht der Tag des Zählerwechsels. Wer im Dezember fertig wird, aber erst im Februar den Zähler bekommt, sollte das dokumentieren.
Diese Unterscheidung kann über eine ganze Degressionsstufe entscheiden. Ein Foto vom Wechselrichterdisplay mit Datum und ein Protokoll des Installateurs genügen als Nachweis. Halten Sie beides zusammen mit dem Abnahmeprotokoll ab, dann ist die Frage nie wieder strittig. Bei einer Anlage mit 7.000 Kilowattstunden Einspeisung geht es um mehrere hundert Euro im Jahr. Der Aufwand dafür beträgt fünf Minuten am Tag der Inbetriebnahme.
- § 48 EEG, Solare Strahlungsenergie (Gesetze im Internet)
- § 53 EEG, Verringerung des anzulegenden Werts (Gesetze im Internet)