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Photovoltaik · Ertrag & Kosten

Welche Förderungen gibt es für Photovoltaik?

Die Suche nach Zuschüssen kostet oft mehr Zeit, als sie einbringt. Die beiden wirksamsten Förderungen bekommt man ohne Antrag.

Welche Förderungen gibt es für Photovoltaik?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Die wichtigste Förderung ist der Nullsteuersatz beim Kauf und die Einkommensteuerbefreiung. Dazu kommen zinsverbilligte Kredite und regional sehr unterschiedliche Zuschüsse von Ländern und Kommunen.

Die Förderung ohne Antrag

Der Nullsteuersatz senkt den Kaufpreis um den Betrag, der früher als Umsatzsteuer anfiel, bei einer Anlage für 15.000 Euro also um rund 2.400 Euro gegenüber der alten Rechtslage. Die Einkommensteuerbefreiung erspart die Erklärung und die Steuer auf Einspeisung und Eigenverbrauch. Beide gelten kraft Gesetzes, ohne Antrag, ohne Frist und unabhängig vom Wohnort. Zusammen sind sie mehr wert als die meisten regionalen Zuschüsse.

Zinsverbilligte Kredite

Über die staatliche Förderbank gibt es Kredite für Erzeugungsanlagen und Speicher, beantragt über die Hausbank. Vorteile sind der günstigere Zins, lange Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre. Bedingung ist stets, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Als Vorhabenbeginn gilt in der Regel der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags.

Regionale Zuschüsse

Einige Länder, Landkreise und Städte zahlen Zuschüsse, häufig für Speicher, für Steckersolargeräte oder für Anlagen auf Mehrfamilienhäusern. Die Beträge reichen von 100 Euro für ein Balkonkraftwerk bis zu mehreren tausend Euro für Speicher. Die Programme ändern sich häufig, laufen oft nur bis zur Ausschöpfung der Mittel und sind fast immer vor Beginn zu beantragen. Der Blick auf die Seite der eigenen Kommune und des Landes dauert 20 Minuten.

Was bei Kombinationen zu beachten ist

Zuschüsse und Förderkredite lassen sich nicht immer kombinieren, und die Einspeisevergütung kann bei Zuschussförderung eingeschränkt sein. Die Bedingungen der Programme regeln das, und ein Widerspruch führt im schlechtesten Fall zur Rückforderung. Wer beides nutzen will, sollte das vor der Antragstellung klären.

Der häufigste Fehler

Beauftragen und danach beantragen. Fast alle Programme setzen voraus, dass zum Antragszeitpunkt noch kein Vertrag geschlossen wurde. Ein unterschriebenes Angebot beendet die Förderfähigkeit. Wer eine Förderung nutzen will, holt deshalb erst das Angebot, dann die Zusage, dann die Unterschrift.

Zur Einordnung: Der Nullsteuersatz wirkt bei jeder Anlage und liegt bei einer 10-kWp-Anlage im vierstelligen Bereich. Ein kommunaler Speicherzuschuss von 500 Euro ist dagegen ein angenehmer Zusatz, aber kein Grund, die Entscheidung darauf zu stützen.

Prüfen Sie zusätzlich die steuerliche Ermäßigung für energetische Maßnahmen am selbst genutzten Gebäude. Sie gilt nicht für Photovoltaik, aber für eine gleichzeitig durchgeführte Dachdämmung oder einen Heizungstausch.

Und bewahren Sie alle Bescheide auf. Bei Zuschüssen bestehen häufig Zweckbindungsfristen von 5 bis 10 Jahren, in denen die Anlage nicht abgebaut oder verkauft werden darf.

Ein praktischer Ablauf: zuerst zwei bis drei Angebote einholen, dann die Förderlandschaft prüfen, dann Anträge stellen, erst danach unterschreiben. Diese Reihenfolge kostet 2 bis 4 Wochen und erhält alle Optionen.

Rechnen Sie außerdem nach, ob sich der Aufwand lohnt. Ein Zuschuss von 300 Euro, für den zwei Formulare, ein Verwendungsnachweis und eine Zweckbindung über 5 Jahre nötig sind, ist eine andere Rechnung als ein Kredit mit 1 Prozentpunkt weniger Zins über 15 Jahre.

Quellen
  1. § 12 UStG, Steuersätze (Gesetze im Internet)
  2. § 3 EStG, Steuerfreie Einnahmen (Gesetze im Internet)
Stand: 2026-08-15. Rechtsstand Deutschland, keine Rechtsberatung im Einzelfall.