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Was unterscheidet Volleinspeisung von Überschusseinspeisung?

Die Entscheidung fällt einmal und gilt für ein Kalenderjahr. Sie ist die wichtigste wirtschaftliche Weichenstellung nach der Anlagengröße.

Was unterscheidet Volleinspeisung von Überschusseinspeisung?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Bei Volleinspeisung geht der gesamte Strom ins Netz und wird höher vergütet. Bei Überschusseinspeisung wird zuerst selbst verbraucht und nur der Rest eingespeist, was wirtschaftlich fast immer besser ist.

Die beiden Modelle

Bei der Überschusseinspeisung deckt die Anlage zuerst den Verbrauch im Haus, und nur was übrig bleibt, geht ins Netz. Das ist der Regelfall bei Wohngebäuden. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom eingespeist, der eigene Bedarf wird weiterhin vollständig aus dem Netz gedeckt. Für diesen Verzicht auf Eigenverbrauch gibt es einen höheren Vergütungssatz, der im Gesetz als eigener anzulegender Wert ausgewiesen ist und deutlich über dem Satz für Überschussanlagen liegt.

Warum Eigenverbrauch meist gewinnt

Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt eine gekaufte. Bei einem Bezugspreis von 30 bis 40 Cent je kWh ist sie damit vier- bis fünfmal so viel wert wie eine eingespeiste, für die es einen Betrag im Bereich weniger Cent gibt. Selbst der höhere Satz für Volleinspeisung liegt deutlich unter dem Bezugspreis. Solange ein nennenswerter Eigenverbrauch möglich ist, ist die Überschusseinspeisung deshalb die bessere Rechnung, und der Abstand wächst mit steigenden Strompreisen.

Wann Volleinspeisung trotzdem sinnvoll ist

Wenn kein Eigenverbrauch möglich ist. Das betrifft leerstehende Gebäude, Scheunen, Garagen ohne Anschluss an das Wohnhaus und Zweitdächer, deren Strom nicht ins Haus gelangt. Ebenso bei sehr großen Dächern, auf denen mehr Fläche zur Verfügung steht, als der eigene Verbrauch je nutzen könnte. Verbreitet ist deshalb die Aufteilung: eine Überschussanlage für den Hausverbrauch und eine zweite, getrennt gemeldete Anlage in Volleinspeisung auf der restlichen Fläche.

Die Aufteilung in zwei Anlagen

Sie ist zulässig und wird häufig genutzt, verlangt aber getrennte Messung und getrennte Meldung. Beide Anlagen erhalten eigene Registrierungen, und der Netzbetreiber braucht eine Messkonzeption, die die Ströme sauber trennt. Der Mehraufwand liegt bei einem zusätzlichen Zählpunkt mit 20 bis 60 Euro im Jahr sowie einmaligen Kosten für den Umbau im Zählerschrank. Bei einer zweiten Anlage ab etwa 10 kWp rechnet sich das regelmäßig.

Der Wechsel zwischen den Modellen

Die Zuordnung gilt jeweils für ein Kalenderjahr und muss dem Netzbetreiber vor Beginn des Jahres mitgeteilt werden. Wer also ab Januar wechseln will, meldet das im Dezember. Ein unterjähriger Wechsel ist nicht vorgesehen. Sinnvoll ist der Wechsel etwa dann, wenn ein Haus verkauft und danach nicht mehr bewohnt wird, oder wenn eine Wärmepumpe einzieht und den Eigenverbrauch plötzlich verdreifacht.

Für die Entscheidung genügt eine Rechnung: Verbrauch im Haus mal Bezugspreis gegen erzeugte Menge mal Volleinspeisesatz. Wer mehr als etwa 20 Prozent seiner Erzeugung selbst verbrauchen kann, fährt mit Überschusseinspeisung besser.

Die Zuordnung sollte im ersten Betriebsjahr überprüft werden. Viele Haushalte schätzen ihren Eigenverbrauch zu niedrig, weil sie an Waschmaschine und Herd denken und Kühlgeräte, Router, Umwälzpumpen und Standby vergessen, die zusammen eine ganztägige Grundlast von 150 bis 400 Watt ergeben.

Ein Rechenbeispiel: Eine Anlage mit 10 kWp erzeugt 9.500 kWh. Bei 2.800 kWh Eigenverbrauch und 35 Cent je kWh vermiedenem Bezug sind das 980 Euro, dazu 6.700 kWh Einspeisung mit rund 8 Cent, also 536 Euro. Zusammen 1.516 Euro. Bei Volleinspeisung mit rund 13 Cent für 9.500 kWh wären es 1.235 Euro. Der Abstand wächst mit jedem Cent Strompreiserhöhung.