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Was unterscheidet Einspeisevergütung von Direktvermarktung?

Für kleine Dachanlagen ist die Frage schnell beantwortet, für Anlagen ab etwa 30 Kilowatt lohnt die Rechnung.

Was unterscheidet Einspeisevergütung von Direktvermarktung?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Bei der Einspeisevergütung zahlt der Netzbetreiber einen festen Satz. Bei der Direktvermarktung verkauft ein Händler den Strom an der Börse, und der Betreiber erhält Marktprämie plus Erlös. Ab 100 Kilowatt ist sie Pflicht.

Die Einspeisevergütung

Der Netzbetreiber nimmt den Strom ab und zahlt einen im Gesetz festgelegten Satz, gestaffelt nach Anlagengröße und abhängig vom Monat der Inbetriebnahme. Der Satz bleibt für das Inbetriebnahmejahr und die folgenden 20 Kalenderjahre unverändert. Das ist der einfachste Weg: keine Verträge, keine Prognosen, keine Abrechnung mit Dritten. Für Anlagen unter 100 Kilowatt ist er der Regelfall.

Die Direktvermarktung

Ein Direktvermarkter übernimmt den Strom, verkauft ihn an der Börse und rechnet mit dem Betreiber ab. Zum Börsenerlös kommt die Marktprämie, die die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert und dem Monatsmarktwert ausgleicht. Der Betreiber erhält also im Mittel etwa den Wert der Festvergütung, kann aber mehr erzielen, wenn er in Stunden mit hohen Preisen einspeist. Dafür fallen Kosten für den Vermarkter an, üblich sind 0,2 bis 0,5 Cent je kWh, und es braucht Fernsteuerbarkeit und viertelstundengenaue Messung.

Die Pflichtgrenze

Ab einer installierten Leistung von 100 Kilowatt ist die Direktvermarktung verpflichtend. Darunter ist sie freiwillig. Wer sie freiwillig wählt, kann jederzeit zum Monatsende wechseln, mit einer Anmeldefrist. Für eine Anlage mit 30 Kilowatt lohnt sie sich meist erst dann, wenn ein Vermarkter ohne Grundgebühr arbeitet, weil die Fixkosten sonst den Vorteil aufzehren.

Negative Preise

Bei anhaltend negativen Börsenpreisen entfällt der Anspruch auf Zahlung für diese Stunden. Für Neuanlagen ist diese Regelung verschärft worden, und mit wachsendem Solaranteil treten solche Stunden häufiger auf, vor allem an sonnigen Wochenenden im Frühjahr. Der Förderzeitraum verlängert sich dafür entsprechend. Wer viel Eigenverbrauch hat, spürt davon wenig, wer volleinspeist, mehr.

Was für Betreiber praktisch zählt

Drei Fragen: Wie groß ist die Anlage, wie hoch ist der Eigenverbrauch, und gibt es einen Vermarkter ohne Grundgebühr? Für eine 10-kWp-Anlage auf einem Wohnhaus lautet die Antwort fast immer: Festvergütung. Für eine 200-kWp-Anlage auf einer Halle ist die Direktvermarktung ohnehin Pflicht und der Vermarkter der wichtigste Vertragspartner nach dem Installateur.

Zur Einordnung: Der Unterschied zwischen guter und schlechter Vermarktung liegt bei 0,3 bis 0,8 Cent je kWh. Bei 200.000 kWh im Jahr sind das 600 bis 1.600 Euro, bei 7.000 kWh dagegen 21 bis 56 Euro.

Genau deshalb ist die Frage eine der Anlagengröße und nicht des Prinzips. Wer klein baut, gewinnt mehr durch eine Waschmaschine zur Mittagszeit als durch jede Vermarktungsstrategie.

Ein Punkt, der bei der Umstellung übersehen wird: Direktvermarktung verlangt eine Fernsteuerbarkeit der Anlage, damit der Vermarkter sie bei negativen Preisen abregeln kann. Die Technik dafür kostet 300 bis 1.000 Euro und muss zum Wechselrichter passen.

Prüfen Sie außerdem die Kündigungsfrist des Vermarktungsvertrags. Üblich sind 1 bis 12 Monate, und ein langfristiger Vertrag bindet über einen Zeitraum, in dem sich die Marktbedingungen deutlich ändern können.

Quellen
  1. § 21 EEG, Einspeisevergütung und Direktvermarktung (Gesetze im Internet)
  2. § 19 EEG, Zahlungsanspruch (Gesetze im Internet)
Stand: 2026-08-15. Rechtsstand Deutschland, keine Rechtsberatung im Einzelfall.