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Was unterscheidet Produktgarantie und Leistungsgarantie bei Modulen?

Auf jedem Datenblatt stehen zwei Zahlen mit dem Wort Garantie. Sie beantworten verschiedene Fragen, und nur eine davon hilft, wenn ein Modul kaputtgeht.

Was unterscheidet Produktgarantie und Leistungsgarantie bei Modulen?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Die Produktgarantie deckt Material- und Verarbeitungsfehler, die Leistungsgarantie sichert einen Mindestertrag nach vielen Jahren zu. Beide laufen unterschiedlich lang und decken Verschiedenes.

Die Produktgarantie

Sie deckt Fehler in Material und Verarbeitung, also Delamination, eindringende Feuchtigkeit, defekte Anschlussdosen, Glasbruch ohne äußere Einwirkung und Korrosion. Üblich sind heute 12 bis 25 Jahre. Ist der Fehler anerkannt, liefert der Hersteller Ersatz oder erstattet den Wert. Was er regelmäßig nicht übernimmt, sind Ausbau, Einbau, Gerüst, Fehlersuche und Ertragsausfall. Bei einem Steildach kostet allein das Gerüst 600 bis 1.500 Euro, und genau diese Positionen entscheiden darüber, ob eine Garantie im Ernstfall etwas wert ist.

Die Leistungsgarantie

Sie sichert zu, dass ein Modul nach einer bestimmten Zeit noch einen Mindestanteil seiner Nennleistung liefert. Verbreitet sind 98 Prozent nach dem ersten Jahr und danach eine jährliche Degression von 0,3 bis 0,55 Prozent, sodass nach 25 Jahren noch 80 bis 87 Prozent garantiert sind. Sie greift also nicht bei einem Defekt, sondern bei schleichendem Leistungsverlust. Das ist der seltenere Fall, und er ist zudem schwer nachzuweisen.

Warum der Nachweis so schwierig ist

Um einen Leistungsgarantiefall zu belegen, muss die Leistung des einzelnen Moduls unter Standardtestbedingungen gemessen werden. Das geht nur mit einem Messgerät am ausgebauten Modul oder über eine Kennlinienmessung vor Ort. Solche Messungen kosten 100 bis 300 Euro je Einsatz. Ein Ertragsvergleich aus dem Monitoring genügt nicht, weil Verschmutzung, Verschattung und Wetter das Ergebnis überlagern.

Was in den Bedingungen zu lesen ist

Vier Punkte entscheiden über den Wert einer Garantie: ob Aus- und Einbau übernommen werden, ob Ersatz durch ein gleichwertiges oder nur durch ein leistungsgleiches Modul erfolgt, wer die Messung bezahlt und in welchem Land der Gerichtsstand liegt. Ein Hersteller mit Sitz außerhalb der Europäischen Union und Gerichtsstand im Herkunftsland ist praktisch schwer greifbar.

Die Gewährleistung daneben

Unabhängig von jeder Garantie besteht gegen den Errichter ein gesetzlicher Anspruch, bei Arbeiten am Bauwerk 5 Jahre ab Abnahme. Innerhalb dieser Frist ist er meist der bessere Weg, weil er den Einbau umfasst und der Ansprechpartner vor Ort sitzt. Erst danach wird die Herstellergarantie zum entscheidenden Instrument.

Zur Einordnung der Ausfallraten: Modulausfälle liegen bei etwa 0,05 bis 0,1 Prozent im Jahr, bei 24 Modulen also statistisch weit unter einem Modul über die gesamte Laufzeit. Wechselrichter fallen deutlich häufiger aus, und deshalb ist deren Garantie in der Praxis wichtiger als die der Module.

Bewahren Sie die Garantiebedingungen zusammen mit der Rechnung und den Seriennummern auf. Ohne Seriennummer ist ein Garantiefall nicht zuzuordnen, und sie steht nur auf dem Modul und im Lieferschein.

Ein weiterer Punkt betrifft die Abtretbarkeit. Wird das Haus verkauft, sollte die Garantie auf den Käufer übergehen. Viele Bedingungen sehen das vor, manche verlangen eine Anzeige binnen einer Frist. Wer das versäumt, verkauft eine Anlage, deren Garantie beim Voreigentümer verbleibt und dort niemandem nützt.

Quellen
  1. § 443 BGB, Garantie (Gesetze im Internet)
  2. VDE, Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik
Stand: 2026-08-15. Rechtsstand Deutschland, keine Rechtsberatung im Einzelfall.