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Photovoltaik · Recht & Pflicht

Warum kostet eine Photovoltaikanlage keine Umsatzsteuer?

Der Nullsteuersatz hat den Kaufpreis auf einen Schlag um fast ein Fünftel gesenkt und gleichzeitig die häufigste steuerliche Konstruktion überflüssig gemacht.

Warum kostet eine Photovoltaikanlage keine Umsatzsteuer?Bild: KI-erzeugt
Kurz gesagt

Weil für Lieferung und Installation von Solaranlagen auf Wohngebäuden der Steuersatz null Prozent gilt. Bei Anlagen bis 30 kWp gelten die Voraussetzungen ohne weiteren Nachweis als erfüllt.

Was befreit ist

Der Steuersatz von null Prozent gilt für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber, einschließlich der für den Betrieb wesentlichen Komponenten und der Speicher, sowie für die Installation. Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen, Wohngebäuden oder von Gebäuden für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten installiert wird. Bei einer installierten Bruttoleistung bis 30 kWp gelten diese Voraussetzungen als erfüllt, ohne dass der Betreiber etwas nachweisen muss. Das betrifft die allermeisten privaten Anlagen.

Was dazugehört und was nicht

Erfasst sind Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Kabel, Anschlusskasten, Einspeise- und Energiemanagementtechnik sowie Batteriespeicher, sofern sie den Strom der Anlage speichern. Nicht erfasst sind Verbrauchsgeräte wie Wärmepumpe und Wallbox, auch wenn sie im selben Angebot stehen, und ebenso wenig Arbeiten am Dach selbst, etwa eine vorgezogene Umdeckung. Solche Positionen tragen weiterhin 19 Prozent, und ein Angebot sollte sie deshalb getrennt ausweisen. Wer eine einzige Summe mit null Prozent auf der Rechnung findet, obwohl eine Dachsanierung enthalten ist, hat eine fehlerhafte Rechnung in der Hand.

Warum die Kleinunternehmerregelung wieder sinnvoll ist

Früher haben viele Betreiber zur Regelbesteuerung optiert, um sich die Umsatzsteuer aus dem Kaufpreis erstatten zu lassen. Bei einem Kaufpreis von 20.000 Euro ging es dabei um rund 3.200 Euro. Der Preis dafür war die Umsatzsteuerpflicht auf Einspeisung und Eigenverbrauch über mindestens 5 Jahre samt Voranmeldungen. Seit dem Nullsteuersatz entfällt der Vorteil, weil im Kaufpreis keine Umsatzsteuer mehr steckt. Die Kleinunternehmerregelung ist damit für private Anlagen fast immer die richtige Wahl.

Was für Bestandsanlagen gilt

Wer vor der Einführung zur Regelbesteuerung optiert hat, bleibt zunächst gebunden. Ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung ist nach Ablauf der Bindungsfrist möglich, kann aber eine Vorsteuerberichtigung auslösen, wenn seit der Anschaffung noch keine 5 Jahre vergangen sind. Bei Anlagen, die vor mehr als 5 Jahren angeschafft wurden, ist der Wechsel dagegen unproblematisch und spart die jährlichen Erklärungen.

Was auf der Rechnung stehen muss

Der Steuersatz von null Prozent, der Hinweis auf die einschlägige Vorschrift, die Leistungsbeschreibung mit Angabe der installierten Leistung und die getrennte Ausweisung aller Positionen, die nicht unter die Begünstigung fallen. Fehlt die Leistungsangabe, kann das Finanzamt später die Voraussetzungen bezweifeln, und der Streit trifft dann den Installateur ebenso wie den Betreiber.

Beim Angebotsvergleich lohnt deshalb der Blick auf die Zeile mit dem Steuersatz. Zwei Angebote über 21.000 Euro sind nicht gleich, wenn eines brutto und eines netto gerechnet ist, und diese Verwechslung ist seit der Umstellung der häufigste Fehler beim Vergleich.

Ein weiterer Punkt betrifft die spätere Erweiterung. Auch sie fällt unter den Nullsteuersatz, solange die Voraussetzungen erfüllt bleiben, und das ist bei einer Wohngebäudeanlage der Regelfall. Anders sieht es beim Austausch eines defekten Wechselrichters nach Ablauf der Gewährleistung aus: Auch dieser gilt als Lieferung wesentlicher Komponenten und ist begünstigt. Wer dafür eine Rechnung mit 19 Prozent erhält, sollte sie zurückweisen, denn bei 1.500 Euro geht es um rund 285 Euro.

Quellen
  1. § 12 UStG, Steuersätze (Gesetze im Internet)
  2. § 19 UStG, Kleinunternehmer (Gesetze im Internet)
Stand: 2026-08-15. Rechtsstand Deutschland, keine Rechtsberatung im Einzelfall.